Seit 2001 bin ich durch das Oberlandesgericht Hamm ermächtigt und darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen.
Eine Beglaubigung ist in der Regel erforderlich, wenn ein Dokument in der Übersetzung bei Ämtern oder vor Gericht vorlegt werden soll.
Dies gilt beispielsweise für
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden
- Schul- oder Hochschulzeugnisse
- Führungszeugnisse
Meine Ermächtigung gilt für die Sprachrichtungen
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Englisch – Deutsch
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Deutsch – Englisch
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Französisch – Deutsch
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Deutsch – Französisch.
Sie möchten Ihren Text von mir übersetzen lassen? Schicken Sie mir eine Anfrage mit dem zu übersetzenden Dokument an a.tschoepe@email.de – Sie erhalten umgehend ein individuelles Angebot. |